Das Baurecht setzt sich aus verschiedene Instanzen zusammen.
Bundes-Baurecht, Landes-Baurecht, Kommunales Planungsrecht, um nur einige aufzuführen..
Die jeweiligen Instanzen dürfen der darüber liegenden Festlegungen nicht widersprechen, nur ergänzen und verfeinern.
Auch was nützen Vorgaben wenn keiner sie kontrolliert.

Jetzt zu den aufgeführten Punkten:
* Versiegelung von Flächen. Dieser Punkt ist schon lange im NDS. Baurecht verankert. Nur es kontrolliert keiner.
Aussage der Stadtverwaltung: " Aufgrund von Personalmangel können wir das nicht kontrollieren. Nur wenn uns eine Anzeige vorliegt, werden wir den Fall nachgehen.

Die Kommune kann nur in dem jeweiligen örtlichen Bebauungsplan entsprechende Planungsansätze festlegen.
Da zurzeit, auch von der Stadt so auch gewollt, kaum noch neue Baugebiete ausgewiesen werden, wird es zu keiner signifikanten Veränderung kommen. 
Und wer wird es dann kontrollieren? 
Die meisten neuen Gebäude werden in Baulücken umgesetzt oder durch Abriss und danach Neubau umgesetzt.
Für jede Baumaßnahme müsste jetzt die Stadt einen Bebauungsplan für das Plangebiet aufstellen bzw. wenn schon vorhanden ergänzen und das würde nicht nur eine große zeitliche Verzögerung bedeuten sondern auch zu hohen Planungskosten führen.

Die aufgeführten Punkte sind ohne Zweifel sinnvoll, nur sollte das an die Zuständigkeit der übergeordneten Instanzen gerichtet werden. Die Stadt Achim ist aus meiner Sicht hier nicht der richtige Ansprechpartner. Und um es noch einmal zu wiederholen: "Wer kontrolliert das?"

Nur wenn die Gesellschaft das Thema "Klimaschutz" durch eigene Schritte und aus Überzeugung umsetzt, wird sich was ändern. Solange aber nur das eigen Interesse / der eigen Vorteil der Antreiber ist, wird sich nichts ändern.