Die heutige Schlagzeile "Rundumschlag im Amselweg" (Achimer Kurier, 6.8.2021) lässt für die Anwohner nichts Gutes hoffen. Geschätzte Kosten von 110.000€ für die Sanierung des Regenwasserkanals bzw. zusätzlich 60.000€ für die Erneuerung des Straßenbelags müssen voraussichtlich zu 60% von den Eigentümern der betroffenen Grundstücke getragen werden. 

Ich bin kein Anwohner oder Grundstückseigentümer des Amselwegs, bin also auch nicht direkt betroffen. Ich weiß auch nicht, auf wie viele Grundstücke die Kosten dort verteilt werden. Sicher ist aber, dass jeder Grundstückseigentümer mit mehreren tausend Euro dabei sein wird.

Selbstverständlich kostet die Anlage bzw. der Unterhalt von Straßen Geld. Und natürlich profitieren von einer Sanierung einer Straße insbesondere die Anwohner. Das steht aber in keinem Verhältnis zu den massiven Kosten, die die meisten Bürger nicht "einfach so" mal begleichen können.

Oyten hat es schon vorgemacht: Dort wird der Straßenausbau seit 2020 aus Steuermitteln finanziert, d.h. der Hebesatz der Grundsteuern A und B wurde erhöht. Die Kosten werden so also auf alle Oytener Bürger, einschließlich der Mieter (über Nebenkostenabrechnungen) verteilt.

Um die Kosten des Straßenbaus wird man nicht herumkommen, aber sie können so verträglicher auf viele Schultern verteilt werden.

Ich schlage daher vor, auch in Achim den Straßenbau zukünftig aus Steuermitteln zu finanzieren und auf Anwohnerbeiträge zu verzichten.

Quellen:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/oyten-ort54165/marschrichtung-strassenausbau-gesetzt-1323...
https://www.weser-kurier.de/landkreis-verden/gemeinde-oyten/politik-stimmt-fuer-wegfall-der-strassenausbaubeitraege-doc7e4e23y9fly1ltl931pe


Grundlage für Straßenausbaubeiträge in Achim:
https://www.achim.de/buergerservice/dienstleistungen/strassenausbaubeitraege-902000467-20601.html?my...

Nachtrag: Die in der Zeitung genannte Endsumme von 125.000€, die zu 75.000€ auf die Eigentümer und 50.000€ von der Stadt getragen werden, erschließt sich mir nicht wirklich - ändert aber auch nichts am Sachverhalt.

Nachtrag 2: Es stimmt, eine Änderung der Straßenbaufinanzierung hat ggf. eine Doppelbelastung derer zur Folge, die vor kurzem den vollen Anteil zu "ihrer" Straße geleistet haben und künftig erneut "pauschal" zur Kasse gebeten werden. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um vergleichsweise kleine Beträge handelt. Ggf. könnte auch eine Übergangsphase vereinbart werden, z.B. dass die Steuererhöhung erst 10 Jahre nach der voll bezahlten Straßensanierung greift.