i51: Kosten für ein beantragtes Bürgerinformationssystem im Rathaus ermitteln

Wim
0 Nein0 Ja, Alternativstimme1 Enthaltung5 Ja, Erststimme

Angenommen

5Ja83%Ja
0Nein0%Nein
1Enthaltung16%Enthaltung
Ich beantrage, vor Entwicklung und Installation eines Bürgerinformationssystems im Foyer des Rathauses
  • den Nutzen gegenüber dem Internetauftritt der Stadt Achim zu quantifizieren (z. B. voraussichtliche, tägliche Frequentierung gegenüber dem Internetauftritt),
  • darzustellen, welche Neuanschaffungen dafür erforderlich sind (Hardware, Software usw.),
  • die konkreten Anschaffungskosten sowie die jährlichen Kosten für den laufenden Betrieb zu ermitteln.
Erst auf der Basis valider Kostenermittlungen soll der bereits vorhandene Antrag in den Gremien beraten werden.

Begründung:
Auf der Internetseite des Stadt Achim kann sich jeder Bürger bereits jetzt vollumfänglich informieren.Die Anschaffung und der Betrieb einer weiteren, lokalen Informationsplattform verursacht Kosten, die nicht im Verhältnis zur Haushaltslage der Stadt Achim und zum Nutzen stehen. Bevor Geld für solche Anschaffungen ausgegeben wird, soll die Stadt geprüft haben, ob sie dadurch ihren gesetzlichen Verpflichtungen in wichtigeren Bereichen ggf. nicht nachkommen kann.

Bürgerverfahren #35

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Lutz Mengelkamp thumb_up
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Karsten Falldorf brightness_1Abstimmungskommentar verfügbar