i80: Klimaneutralität jetzt im Baurecht verankern
gittawendt
Angenommen
9 | Ja | 60% | Ja |
---|---|---|---|
4 | Nein | 26% | Nein |
2 | Enthaltung | 13% | Enthaltung |
Der Rat der Stadt Achim möge folgende Änderungen bei Neu- oder Umbauten von Privat- und Gewerbeimmobilien ins Baurecht übernehmen:
Beschränkung von Bodenversiegelung auf Grundstücken
verpflichtende Nutzung von Anlagen zur Regenwassernutzung, (z. B. Regentonnen, Wasserspeicher unter Carports etc )
Beschränkung der Nutzung von Grundwasser zur Gartenbewässerung
- verpflichtende Solaranlagen zur
Stromerzeugung auf Haus- und Gewerbedächern
- städtische Gebäude mit Solartechnik aufrüsten
Zur Planbarkeit für Eigentümer/innen sollte eine Übergangsfrist gewährt werden.
Begründung:
Es muss jetzt gehandelt
werden, damit die Ziele zur Klimaneutralität
(Bundesverfassungsgerichtsurteil) in absehbarer Zeit erreichbt werden.
Als Informationsgeber könnte die Klever Agentur Verden angesprochen werden.
Bürgerverfahren #55
Konkurrierende Initiativen
- Konkurrierende Initiativen, die am 2. Quorum (3/100) scheiterten:
- by Nils Fischer
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