i85: Strabs abschaffen? Nicht so einfach!

H. Zoch

Initiative nicht zugelassen

Diese Initiative wurde nicht zugelassen! Sie ist am 2. Quorum (3.0% / 1) gescheitert.
Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, da generell die Straßen von allen Mitbürgern, aber auch von der Wirtschaft und Industre mehr oder weniger intensiv genutzt werden.
Im Internet findet man zahlreiche Abhandlungen über die StrABS, die Argumente pro und contra sind weder ausdiskutiert noch eindeutig.
In Achim wurde die Diskussion intensiv geführt, als u.A. die Bergstraße und der Steinweg ausgebaut wurden.Im Ergebnis mussten die Anwohner ihre Beiträge leisten.
Wenn die Strabs jetzt abgeschafft würde, führte es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung derjenigen Achimer Anlieger, die "ihre" Beiträge bereits geleistet haben und fortan über die "Grundsteuer B"  auch für die Finanzierung der anderen Straßen herangezogen werden sollen.

Verbesserungsvorschläge (1)

geschrieben und bewertet von Unterstützern dieser Initiative

Grundsätzlich ja, aber ...

Hartmut Bleckwenn
kollektive Bewertung: 
| umgesetzt: 
Als Anlieger im "Paradiesviertel" haben wir 2015 für den erstmaligen Straßenausbau 90 % der Gesamtkosten übernehmen müssen. Das waren für mich über 20.000 € andere Anlieger, mit z.T. erheblich größeren Grundstücken waren mit weit höheren Beiträgen dabei. Wir haben dafür eine Verbesserung der Lebensqualität erfahren, extremer Staub sowie verschlammte Bereiche gehören seitdem der Vergangenheit an. Erheblich gestiegen ist allerdings die Verkehrsfrequenz auf der Langenstraße, da diese als Abkürzung und Umgehung der Ueser Kreuzung vor allen Dingen morgens genutzt wird. Damit haben wir auch einen erhebllichen Beitrag für die Allgemeinheit geleistet und müssen die Unruhe auch durch z.T. überhöhte Geschwindigkeiten ertragen. Ich wäre für eine Umstellung der Beiträge als Umlage auf die Grundsteuer, denn vielen Anliegern ist der ehobene Beitrag sehr schwer gefallen. Voraussetzung dafür ist für mich, dass Anlieger, die nachweisbar bereits Ausbaukosten anteilig bezahlen mussten, auf Antrag davon befreit werden. So wird ein evtl. befürchteter bürokratischer Aufwand wg. Feststellung von Betroffenen vermieden.

Bürgerverfahren #57

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Mit Gewinner abgeschlossen

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