i91: Achim Windenergie für Achimer Bürger

Wilfried Ellmers
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Achimer Windenergie für Achimer Bürger

Ohne Zweifel sind Windkraftanlagen ein überaus sinnvoller Beitrag zur Gewinnung von erneuerbarer Energien. Welchen Nutzen haben aber die Bürger von den Windkraftanlagen ?

Angeregt durch den Windanlagenbeitrag im Kreisblatt vom 24.01.2023 (Geplante Modifizierung Windanlagen Achim-Borstel) stellt sich die Frage wenn das neue geplante Windrad  5000 bis 6000 Wohnungen versorgen kann dann sind ja die auf den Stadtgebiet installierten Windräder (oder im RROP 2021 noch ausgewiesenen Bereiche und in Planung befindlichen Windräder )in der Lage zumindest in „Windzeiten“ die Stromversorgung der Stadt Achim zu einem Grossteil zu ermöglichen. Wo landet aber der im Stadtgebiet Achim erzeugte Strom aus Windkraft? Er wird wie im Artikel beschrieben seit der Novelle vom EEG 2017 ausgeschrieben und wohl sicher anschließend meistbietend ins Netz eingestellt.

Was haben aber  dann die Achimer Bürger für einen Nutzen von den Windanlagen im Stadtgebiet? Sicher eher keinen Nutzen durch das störende Bild der Windkraftanlagen in der Landschaft und eine ganze Reihe von negativen Umwelteinflüssen. Wohl aber wird eine Pacht für das Gelände incl. Zuwegung fällig(Nutzen für den jeweiligen Eigentümer). Auf Nachfrage bei der Achimer Verwaltung bekam ich zudem genannt das in der Regel 70 % der Gewerbesteuer an die ansässigen Kommunen geht und 30 % an den Standort/Sitz des Energiebetreibers. Um welche Grössenordnung es hier geht und ob die Regelwerte überhaupt eingehalten werden lässt sich aufgrund von Steuergeheimnissen nicht sagen. Also irgendwie eine sehr untransparente Angelegenheit. Ärgerlich eh schon das in der Regel 30 % von dem auf dem Achimer Stadtgebiet produzierten Stroms bzw. die anfallende Gewerbesteuer an den Standort des Energiebetreibers abzutreten ist.

Habe anschließend mal gegoogelt und gesehen das viele Kommunen heute bereits eng mit den Windkraftbetreibern zusammenarbeiten um mit einer Vorort ansässigen Projektgesellschaft auch 100% der Gewerbesteuer in der Kommune zu belassen. Betreiber von Windkraftanlagen beteiligen zudem ansässige Kommunen mit min. 0,2 C / kWh am Ertrag um die Akzeptanz der Bürger zu erhöhen. Würde ja im Fall Windrad Borstel z.B. bedeuten (22 Millionen KWh x0,002€) ca. 44000€ für den Haushalt der Stadt Achim( In Summe für alle alten Windräder auf dem Stadtgebiet (7) mit zusammen 13 MW wohl annähernd 100k€ )Den Kommunen ist es erlaubt eine solche Vergütung (einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung) anzunehmen ohne sich strafbar zu machen. Diese Regelung gibt es aber erst seit 2021 und da im Achimer Haushalt solche Summen nicht auftauchen muß man davon ausgehen das die Stadt Achim hier noch über eine noch nicht erschlossene Einnahmemöglichkeit verfügt(siehe z.B. https://www.abo-wind.com/de/info-center/buerger-innen-gemeinden.html ) auch bieten Windkraftbetreiber den Kommunen Strom-Vorzugspreise an. Laut meiner Nachfrage bei der Stadt Verwaltung existiert aber bis jetzt in Achim keine Vereinbarung mit einem auf dem Stadtgebiet aktiven Windkraftbetreiber.

Warum lassen sich aber die Windkraftanlagenbetreiber freiwillig auf die Interessen und Abgaben an die Kommunen ein. Sicher werden hier die Betreiber nicht ganz freiwillig durch Hinweise vom Bundeswirtschaftministerium (z.B. die 0,2 C/kWh Direktive) aufgefordert die Bürger in die Nutzung der Windenergie zu beteiligen. Ziel hier die Akzeptanz und Ausbau der Windenergie zu fördern. Aber unabhängig hiervon existieren einfach bei der Windenergie die günstigsten Gestehungs- und Betriebskosten (≥ 8 C/kWh ) aller Energieerzeuger. Gerade bei durchweg höheren Energieerzeugerpreisen bei der fossilen Verbrennung eine interessante Investition für den Betreiber die auch zulässt die Kommunen und Bürger mehr an dem Gewinn z.B. über Vorzugspreise zu beteiligen. Wenn sich die Energiemarktsituation erkennbar weiter in der eingeschlagenen Richtung bewegt (fossile Stromerzeugung soll und muß ja weiter reduziert werden)  stellt sich doch die Frage warum nicht die Stadt Achim (bzw. die eigenen Stadtwerke) selbständig ein oder mehrere Windanlagen vorzugsweise auf dem eigenen Stadtgebiet betreibt (z.B. auf den neuen Potentialflächen lt. RROP 2021)und damit günstigere Konditionen/Autarkie für die Bürger bieten kann? Ist doch vergleichbar den Anstrengungen der Verwaltung für den Ausbau der Photovoltaik auf stadteigenen Gebäuden.  

 

Diese Initiative soll den Rat der Stadt Achim bitten einmal darüber zu diskutieren ob es nicht Sinn macht die Verwaltung/Stadtwerke aufzufordern zu prüfen:

a)     Ob sich nicht durch freiwillige Abgaben oder Zusammenarbeit mit den Windkraftbetreibern der Nutzen für die Bürger im nicht  unerheblichen Maße optimieren lässt (0,2 C /kWh Energieerzeugungsbeteiligung, 100% Gewerbesteuer , Vorzugspreise)

b)     Eigene Windanlagen (z.B. durch Stadtwerke) zu betreiben. Bietet ggf. bessere Kontrolle Gewerbeertrag/Steuer/ Gewinnmarge /Haushaltstransparenz/Autarksie sowie Ausbaufähigkeit in Richtung günstig erzeugten Strom zu speichern(Stromspeicher vergleichbar wie in den Haushalten PV-Batterie nur deutlich grösser, gibt es aber auch schon, längerfristig Wasserstoff basierende Stromspeicherung(siehe auch EEG 2023))

     

Hinweis: Thema Windkraft /Kommune wäre natürlich auch ein Thema das in den Aufgabenbereich eines Achimer Klimamanagers fallen dürfte. Leider hat ja das Thema Klimamanager bislang ja noch keine ausreichende Zustimmung im Rat gefunden (siehe hier Dialog Thema i 71 Achim-Klimaschutz etc. 42. Sitzung v. 28.09.2021 sowie Antrag der SPD Fraktion Klimamanager „in Achim auch“ 9. Sitzung v. 04.10.2022).

05.02.2023 Nachtrag zur Initiative: Habe neuere Daten von der Achimer Verwaltung erhalten:

- insgesamt sind 10 Windenergieanlagen auf dem Achimer Stadtgebiet verbaut mit insgesamt 25,55 MW Leistung , genaue Energieausbeute/Jahr ist nicht bekannt.

- Verträge mit Windkraftenergieanlagenbetreibern befinden sich für neue und Bestandsanlagen in der Vorbereitung

Kommentar: Hört sich ja schon gut an. Schätzung der Energieerzeugung: 2,4 M kWh/ MW Leistung(Ref, WEA04 Achim-Bollen), bedeutet für Altbestand eine jährliche Energieerzeugung von 2,4 M kWh/MW x 25,55 MW also 61,32 M kWh. Bei min. 0,2 C /kWh freiwillige Ertragszahlung also in etwa min. 122 k€ für den Haushalt (besser siehe a)). Neue Anlagen befinden sich in der Planung (Achim-Borstel/Bollen) oder werden auf den Flächen im RROP vorgesehen. Erkennbare Tendenz das sich längerfristig wohl die Energieerzeugung aus Windkraft auf dem Achimer Stadtgebiet verdoppeln wird.

Wie Erträge aus erneuerbarer Energie verwenden? Wieder für den weiteren Ausbau von erneuerbarer Energie verwenden (z.B. b))?  Zumindest teilweise Umweltnachteile der Windanlagen durch Unterstützung von Umwelt/NABU Projekten unterstützen? In den allgemeinen Haushalt plazieren? Ist die Verwendung von Beiträgen aus erneuerbarer Energie vielleicht ein eigenständiges Dialog bzw. Bürgerbefragungsthema Thema um eine grössere Akzeptanz der Windanlagen zu erzielen?


Verbesserungsvorschläge (1)

geschrieben und bewertet von Unterstützern dieser Initiative

Bürgerbeteiligung

Hartmut Bleckwenn
kollektive Bewertung: 
| umgesetzt: 
Die Errichtung von Windkraftanlagen mit über 250 m Gesamthöhe ist für unsere Landschaft absolut keine Bereicherung. Schwer einzusehen ist, dass womöglich Investoren aus Bundesländern, die durch gesetzliche Bestimmungen den Bau solcher Anlagen erschweren bzw. fast unmöglich machen, sich zum Nachteil unserer Landschaft hervorragende Verzinsungen ihre eingesetzten Kapitals generieren. Hier sollten unsere Politiker die Verwaltung anweisen, in den Verträgen mit den Betreibern die Beteiligung von Einheimischen vorzuschreiben. Denkbar wäre hier die Gewährung von Prioritäten, gestaffelt nach der Entfernung zu den Anlagen. Die Besteuerung der Beteiligungsgewinne würde über die Einkommensteuer zu 15 % in der Stadtkasse zusätzlich positiv zu Buche schlagen, was bei der Höhe der Erträge nicht zu unterschätzen ist.

Bürgerverfahren #62

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