Der Rat der Stadt Achim möge folgende Änderungen bei Neu- oder Umbauten von Privat- und Gewerbeimmobilien ins Baurecht übernehmen:
Beschränkung von Bodenversiegelung auf Grundstücken
verpflichtende Nutzung von Anlagen zur Regenwassernutzung, (z. B. Regentonnen, Wasserspeicher unter Carports etc )
Beschränkung der Nutzung von Grundwasser zur Gartenbewässerung
- verpflichtende Solaranlagen zur
Stromerzeugung auf Haus- und Gewerbedächern
- städtische Gebäude mit Solartechnik aufrüsten
Zur Planbarkeit für Eigentümer/innen sollte eine Übergangsfrist gewährt werden.
Begründung:
Es muss jetzt gehandelt
werden, damit die Ziele zur Klimaneutralität
(Bundesverfassungsgerichtsurteil) in absehbarer Zeit erreichbt werden.
Als Informationsgeber könnte die Klever Agentur Verden angesprochen werden.