Der Rat der Stadt Achim möge folgende Änderungen bei Neu- oder Umbauten von Privat- und Gewerbeimmobilien ins Baurecht übernehmen:




  • Beschränkung von Bodenversiegelung auf Grundstücken


  • verpflichtende Nutzung von Anlagen zur Regenwassernutzung, (z. B. Regentonnen, Wasserspeicher unter Carports etc )


  • Beschränkung der Nutzung von Grundwasser zur Gartenbewässerung


  • verpflichtende Solaranlagen zur Stromerzeugung auf  Haus- und Gewerbedächern

  • städtische Gebäude mit Solartechnik aufrüsten



Zur Planbarkeit für Eigentümer/innen sollte eine Übergangsfrist gewährt werden.


Begründung:


Es muss jetzt gehandelt werden, damit die Ziele zur Klimaneutralität (Bundesverfassungsgerichtsurteil) in absehbarer Zeit erreichbt werden.


Als Informationsgeber könnte die Klever Agentur Verden angesprochen werden.