Alle Verkehrsteilnehmenden sollten gegenseitig immer Rücksicht nehmen, insbesondere die Stärkeren auf die Schwächeren. Leider halten sich längst nicht alle daran.

Das heißt aber nicht, dass wir uns in Achim eigene Verkehrsregeln und Schilder machen können oder sollten. Verkehrsregeln sind aus gutem Grunde universell, sonst würde es sehr kompliziert...

Ich überquere häufig mit dem Rad den Zebrastreifen an der Obernstraße auf Höhe der Polizei. Sehr selten sind dort gleichzeitig Fußgänger unterwegs. Da ich die Straße schnell und sicher überqueren möchte, nutze ich das Rad als Roller, also mit einem Fuß auf dem Pedal. Damit gelte ich als Fußgänger. Das ist sicherer und verschafft vollen Versicherungsschutz, sollte es zu einem Unfall kommen.

So sind die Verkehrsregeln und die Rechtslage:

„Wenn Sie am Zebrastreifen vom Fahrrad absteigen, gelten Sie als Fußgänger und haben Vorrang.

Fahren Sie mit Ihrem Fahrrad auf der Straße und nähern sich einem Zebrastreifen, gilt natürlich auch für Sie, dass Sie dem Fußgängerverkehr Vorrang einräumen müssen. Geht ein Fußgänger auf den Zebrastreifen zu und macht deutlich, dass er diesen überqueren möchte, müssen Sie die Geschwindigkeit auf dem Fahrrad verringern und wenn nötig sogar warten, bis die Fußgänger den Zebrastreifen überquert haben.

Das gilt auch dann, wenn Sie auf einem Radweg fahren, der den Zebrastreifen kreuzt. Darauf wird explizit in § 26 Abs. 4 StVO hingewiesen.

Und noch ein Hinweis: Wie für alle anderen Fahrzeugführer gilt auch für Radfahrer am Zebrastreifen ein striktes Überholverbot.

Wann hat das Radfahren auf dem Zebrastreifen Konsequenzen?

Überqueren Sie den Zebrastreifen, ohne vom Fahrrad abzusteigen, und behindern Sie dabei den Verkehr auf der Fahrbahn, kann Ihnen das unter Umständen als vermeidbare Behinderung anderer ausgelegt werden. Laut Bußgeldkatalog fällt dafür ein Verwarnungsgeld von 20 Euro an.

Obendrein müssen Sie beachten, dass Ihnen als Radfahrer das Fahren auf dem Gehweg in der Regel untersagt ist. Da es in der Praxis kaum möglich ist, über einen Zebrastreifen zu fahren, ohne vorher nicht auch den Gehweg zu nutzen, droht Ihnen hier womöglich ebenfalls ein Bußgeld. Dieses beträgt je nach Situation mindestens 55 Euro.

Sollte es zudem zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug kommen, wenn Sie als Radfahrer über den Zebrastreifen fahren, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden.