Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen die Anleinpflicht. Hundehalter in Achim haben für dreieinhalb Monate keine Möglichkeit ihre Hunde freilaufen zu lassen. Dies wiederspricht der artgerechten Tierhaltung eines Hundes. Es ist den Gemeinden jedoch vorbehalten, Freilaufflächen auszuschreiben. Mein Vorschlag: eine ganzjährige Freilauffläche auf der Wiese im Stadtwald am Oertel.