home » Wirtschaft, Handel » Bürgerverfahren #25
Antragstext

Angesichts der Bedeutung der geplanten Amazon-Ansiedlung beantrage ich, dass der Bürgermeister und die Verwaltung bzw. in deren Auftrag die EVG Achim GmbH die Vor- und Nachteile dieser Ansiedlung für die Stadt Achim darlegen. Die erwarteten Veränderungen in den Bereichen Verkehr, Lebensqualität, Wirtschaft / Finanzen sollten für die Stadt und ihre Bürger und Unternehmen mindestens qualifiziert, möglichst quantifiziert, aufgezeigt werden.

Folgende Aspekte sollten hierbei u. a. adressiert werden:
  • Lebensqualität: gibt es hier neben den Nachteilen (mehr Lärm, mehr Abgase für Anwohner) auch Vorteile? Sind ausgleichende Maßnahmen (u.a. für direkt Betroffene) geplant?
  • Verkehr: Es kursiert die Meinung, dass sich mit einem solchen Großprojekt verkehrliche Maßnahmen in Angriff nehmen und (ggfs. vom Investor Amazon) finanzieren lassen, die sonst nicht möglich wären (angesichts der heutigen Verkehrssituation aber auch geboten erscheinen). Wird die Ueser Kreuzung in einer weiteren Verkehrsuntersuchung thematisiert? Hier kommt es ja bereits heute zu erheblichen Behinderungen in Stoßzeiten.
  • Finanzen: Die Stadt hat sich offensichtlich bei anderen Amazon Standorten (z.B. Winsen) bzgl. tatsächlicher Arbeitsplätze (Menge, Qualität) und Steuereinnahmen erkundigt. Welche positiven Effekte (Mehreinnahmen) erwartet die Stadt für welche Zeiträume?

Begründung
  • Eine für Bürger und Unternehmen nachvollziehbare, verständliche Darstellung und Bewertung des Vorhabens mit dargelegten Vorteilen würde helfen, eine faktenbasiertere Meinungsbildung und ggfs. auch positive Stimmung für dieses Vorhaben zu erreichen. Man findet heute lediglich verfahrenstechnische Darstellungen wie Bebauungsplanung (Nr. 65) und Verkehrsuntersuchung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung. Persönlich habe ich bspw. derzeit keine Position für oder gegen eine Ansiedlung, weil ich einfach nicht hinreichend informiert bin.
  • Eine solche Darstellung sollten Bürgermeister, Verwaltungsspitze oder EVG Achim GmbH anstreben und kommunizieren, sobald sie hinreichend informiert sind und eine Willensbildung ihrerseits erfolgt ist - unabhängig davon, ob man Bürger, Unternehmen und andere Beteiligte in weitere Entscheidungsprozesse einbeziehen möchte oder ob solche im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates liegen.
  • Informiert man die Öffentlichkeit nicht in angemessener Weise, nimmt man wissentlich den Unmut und Unfrieden diverser Bürger und Zielgruppen in Kauf - möglicherweise auf einer falschen Informationsbasis. Dies kann nicht im Interesse der städtischen Verantwortlichen liegen.