1. Die Kommunen sind für die Ausbringung und Kontrolle der Gülle nicht zuständig sondern das Land. Somit sollten diese Bedenken an das Land gerichtet werden.

2. Wenn man schon auf Gerichtsverfahren hinweist, dann wäre der Hinweis auf die zu diesem Zeitpunkt zugrunde gelegte alte Gülleverordnung von nutzen. Es wäre dann auch schön wenn der Antragsteller dann auch auf die Unterschiede hinweist.

3. Man sollten die Ursachen, die Massentierhaltung und damit nicht nachvollziehbaren niedrigen Lebensmittelpreisen bekämpfen und nicht an den Folgen rumdoktern.

Aus diesen und weiteren Gründe, z.B.: notwendige künstliche Düngung, würde ich dafür stimmen, das genannte Bürgerverfahren abzulehnen, bzw. einzustellen