Ein Pestizideinsatz auf nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, sowie &nbsp;Wegen, Plätzen etc. ist auch heute schon verboten, und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen per einmaliger Sondergenehmigung zugelassen.<br>Es ist zu prüfen, ob die Stadt Achim auf ihren Flächen überhaupt noch chemische Pflanzenschutzmittel einsetzt, es wird vermutlich jetzt schon fast nur noch mechanisch und thermisch gearbeitet.<br>Falls nicht, sollte tatsächlich dringend darauf gedrängt werden, diesen Einsatz weiter zu reduzieren, bzw. ganz zu&nbsp; vermeiden!<br>Ein totaler Verzicht auf Pestizide würde der Stadt allerdings die Möglichkeit nehmen, bei gesundheitsgefährdenden Schädlingen<br>(z.B. Eichenprozessionsspinner) oder auch für Nutztiere gefährlichen Pflanzen( z.B.Jakobskreuzkraut) entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.<br>Da auch Rodentizide als Pestizide gelten, wäre eine Rattenbekämfung ebenfalls nicht mehr möglich!<br>Ein Verbot von Pestiziden auf stadteigenen verpachteten landwirtschaftlichen Flächen würde über 90% der ansässigen, nach guter fachlicher Praxis und gesetzeskonform wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe von einer Pacht ausschließen, ist juristisch zumindest zweifelhaft,&nbsp; käme einem Berufsverbot für diese Betriebe gleich, und&nbsp;ist daher abzulehnen!&nbsp;<br>Gezielter Pflanzenschutzeinsatz ist in der Landwirtschaft zur Vermeidung von gravierenden Ernteausfällen, zur Erfüllung der vom Handel geforderten Qualitätskriterien, sowie zur&nbsp;Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch z.B.&nbsp; verpilztes Getreide (Mykotoxine) unverzichtbar, und muss im Rahmen der schon jetzt sehr strengen Gesetze möglich bleiben!&nbsp;<br>Eine Förderung von Blühflächen durch die Stadt sollte geprüft werden!<br>Ergänzend sollten bei Flächenversiegelungen z.B. durch große Neubauten oder Gewerbegebieten als Ausgleich eine Einzäunung der Bereiche durch naturnahe, hiesige &nbsp;Hecken verpflichtend werden, pro m2 versiegelter Fläche 10 cm Hecke.<br><br><br><br>