i49: Pestizideinsatz in der Stadt Achim so weit wie möglich vermeiden!

Ehler Mindermann

Initiative nicht zugelassen

Diese Initiative wurde nicht zugelassen! Sie ist am 2. Quorum (3.0% / 1) gescheitert.
Ein Pestizideinsatz auf nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, sowie  Wegen, Plätzen etc. ist auch heute schon verboten, und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen per einmaliger Sondergenehmigung zugelassen.
Es ist zu prüfen, ob die Stadt Achim auf ihren Flächen überhaupt noch chemische Pflanzenschutzmittel einsetzt, es wird vermutlich jetzt schon fast nur noch mechanisch und thermisch gearbeitet.
Falls nicht, sollte tatsächlich dringend darauf gedrängt werden, diesen Einsatz weiter zu reduzieren, bzw. ganz zu  vermeiden!
Ein totaler Verzicht auf Pestizide würde der Stadt allerdings die Möglichkeit nehmen, bei gesundheitsgefährdenden Schädlingen
(z.B. Eichenprozessionsspinner) oder auch für Nutztiere gefährlichen Pflanzen( z.B.Jakobskreuzkraut) entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Da auch Rodentizide als Pestizide gelten, wäre eine Rattenbekämfung ebenfalls nicht mehr möglich!
Ein Verbot von Pestiziden auf stadteigenen verpachteten landwirtschaftlichen Flächen würde über 90% der ansässigen, nach guter fachlicher Praxis und gesetzeskonform wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe von einer Pacht ausschließen, ist juristisch zumindest zweifelhaft,  käme einem Berufsverbot für diese Betriebe gleich, und ist daher abzulehnen! 
Gezielter Pflanzenschutzeinsatz ist in der Landwirtschaft zur Vermeidung von gravierenden Ernteausfällen, zur Erfüllung der vom Handel geforderten Qualitätskriterien, sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch z.B.  verpilztes Getreide (Mykotoxine) unverzichtbar, und muss im Rahmen der schon jetzt sehr strengen Gesetze möglich bleiben! 
Eine Förderung von Blühflächen durch die Stadt sollte geprüft werden!
Ergänzend sollten bei Flächenversiegelungen z.B. durch große Neubauten oder Gewerbegebieten als Ausgleich eine Einzäunung der Bereiche durch naturnahe, hiesige  Hecken verpflichtend werden, pro m2 versiegelter Fläche 10 cm Hecke.



Bürgerverfahren #34

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